Geschichte der NPD

Gründung der NPD



Anfang der 70er Jahre war das rechtsextreme Spektrum stark zersplittert und litt unter Auflösungserscheinungen. Von diesen Erfahrungen geprägt, entschloss sich der spätere NPD-Vorsitzende Adolf von Thadden die rechten Kräfte zu vereinigen, vergleichbar mit der „Harzburger Front“, wozu er zunächst die Deutschen Reichspartei (DRP) benutzte. In Folge einer Reihe von Kooperationen und Wahlbündnissen gelang es beispielsweise der Deutschen Partei (DP) unter ihrem Vorsitzenden Friedrich Thielen in die Bremer Bürgerschaft einzuziehen.
Am 28. November 1964 fand dann die Gründungsversammlung für eine neue Bündnispartei, der NPD statt. Da auch die 4 Bürgerschaftsabgeordneten der Bremer DP in die NPD eintraten, hatte die Partei von Beginn an eine parlamentarische Vertretung. Erster Vorsitzender der neuen Partei war Friedrich Thielen.



Aufstieg zur vierten politischen Kraft



Bei der Bundestagswahl 1965 erreichte die NPD schon 2%. Bei den im darauffolgenden Jahr stattfindenden Landtagswahlen von Hessen und Bayern und 1967 in Bremen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein schaffte sie dann den Einzug in die Landesparlamente. Diese Reihe lässt sich bis 1968 mit dem Höhepunkt des damaligen parlamentarischen Rechtsextremismus fortsetzten, nachdem die NPD in Baden-Württemberg 9,8% der Stimmen erlangte, war sie mit 61 Abgeordneten in 7 Landtagen vertreten. Die Ursachen für dieses Erstarken der Rechten liegt vor allem in der ökonomischen Situation dieser Zeit. Nach dem Wirtschaftswunder geriet die Bundesrepublik in eine wirtschaftliche Krise, was, durch eine Analyse der Wähler- und Mitgliederstruktur bewiesen, sich verstärkend auf die NPD-Wahlergebnisse auswirkte. Durch die seit 1966 regierende Große Koalition auf Bundesebene wurden die Extreme auf der linken und rechten Seite nochmals gestärkt.



Der Abstieg und innerparteiliche Grabenkämpfe



Allerdings reichten all diese Faktoren trotzdem nicht aus, um den erwarteten Einzug der NPD 1969 in den Bundestag zu verwirklichen. Auch in die Landesparlamente konnte die NPD in den folgenden 3½ Jahrzehnten nicht wieder einziehen. Dies lag zum einem an einem erneuten wirtschaftlichen Aufschwung, aber zugleich auch am gemeinsamen Engagement der Politik und Gesellschaft gegen den Rechtsextremismus. Zudem gewannen die militanten Positionen in der NPD Anfang der 80er Jahre deutlich an Bedeutung, was bürgerliche und Protestwähler stärker abschreckte.
So rutschte die NPD in den 80er und 90er Jahren politisch in die Bedeutungslosigkeit ab. Nur durch Wahlbündnisse mit der DVU – man könnte es als Vorläufer des sogenannten „Deutschland-Pakts“ bezeichnen – erreichte die NPD noch einmal in Baden-Württemberg 1988 mit 2,1% ein nennenswertes Resultat.



Die NPD im Nachwende-Rechtsextremismus



Insbesondere in den Jahren 1992-1993 erlebte der Rechtsextremismus mitsamt den rechtsextremen Gewalttaten nochmals einen deutlichen Aufschwung. Der damalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert versuchte der NPD wieder eine bedeutungsvolle Rolle zu verschaffen. Dazu band er offen nationalsozialistische Kräfte in die Partei ein und leugnete selber den Holocaust. Wegen Volksverhetzung musste er deshalb auch 1995 als amtierender Parteivorsitzender der NPD ins Gefängnis. Sein Nachfolger Udo Voigt setzte den Kurs Deckerts fort, u.a. mit dem 3-Säulen-Konzept: dem "Kampf um die Straße", dem "Kampf um die Köpfe" und dem "Kampf um die Wähler". Insgesamt gewannen die „nationalen Sozialisten“ zu Beginn seiner Amtszeit weiter an Einfluss und auch die fremdenfeindlichen Straftaten nahmen nochmals dramatisch zu.



Das NPD-Verbotsverfahren



In Folge dessen wurde von politischer Seite nun versucht das letzte Mittel anzuwenden – ein Parteiverbot. Erst zweimal wurden in der bundesrepublikanischen Geschichte Parteien verboten: die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die Sozialistische Reichspartei (SRP). Trotz anfänglicher großer Zweifel innerhalb der Politik entwickelte sich die Stimmung im Land und in den Parlamenten unaufhaltsam in Richtung eines Verbotsverfahrens. Straftaten mit einem angenommenen rechtsextremen Hintergrund riefen nun den damaligen Kanzler Gerhard Schröder auf die Bühne, der nach einem „Aufstand der Anständigen“ verlangte. Dadurch zum Handeln gefordert, entschieden sich Bundestag und Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens.
Das Verfahren selber war von Symbolik geprägt. So erhielt das Bundesverfassungsgericht am 30. Januar 2001 (auf den Tag genau 68 Jahre nach dem Machtantritt Hitlers) den Verbotsantrag der Bundesregierung, die zugehörige Stellungnahme der NPD erfolgte am 20. April des Jahres, Hitlers Geburtstag.
Es stellte sich heraus, dass die NPD bis in die Parteiführung hinein mit V-Männern des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Da nun nicht mehr klar war, welche Aussagen wirklich von der NPD stammten und welche von vom Verfassungsschutz angeheuerten V-Männern, verlangte die Richter eine Liste mit allen für den Verfassungsschutz arbeitenden NPDlern. Da die Antragssteller die Liste nicht veröffentlichen wollten, musste das Verfahren aufgrund eines richterlichen Minderheitsvotums eingestellt werden. Die sich entwickelnde V-Mann Affäre ging soweit, dass zwischenzeitlich von der dpa behauptet wurde, etwa jeder siebte Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene sei Informant eines Verfassungsschutzamtes.



Die Renaissance der NPD



Dieses Verfahren verhalf der NPD erneut in die Öffentlichkeit und somit schaffte sie es, wieder mehr Wählerstimmen für sich zu sammeln. Erste Erfolge waren ein vergleichsweise hoher Anteil der Stimmen bei Kommunal- und Europawahlen 2004 in Sachsen. Auch die Zusammenarbeit mit der DVU wurde, später ausdrücklich durch den sogenannten Deutschlandpakt, wieder aufgenommen und trug somit ihren Teil zu weiteren Erfolg bei. Bei der noch 2004 stattfindendenden Landtagswahl in Sachsen konnte die NPD sogar als vierstärkste Fraktion (lediglich 0,6%-Punkte hinter der SPD) in das Landesparlament einziehen. Die Arbeit der sächsischen NPD wird nun im gesamten Bundesgebiet durch die Öffentlichkeit verfolgt.
Im Herbst 2006 erreichte die rechtsradikale NPD mit 7,3% auch noch den Einzug in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Hierbei wurden im Wahlkampf allerdings äußerst umstrittene Methoden angewandt, die eine breite öffentliche Debatte auslösten.



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