Rechtsextreme Konzerte

Bedeutung



Wie bereits dargestellt, ist die Musik in rechtsextremen Kreisen von enormer Bedeutung. Neben dem Vertrieb von CDs und anderen Tonträgern sind in diesem Zusammenhang besonders die Konzerte wichtig. Auf ihnen entsteht ein Gemeinschaftsgefühl der sonst eher strukturschwachen Szene und hier wird auch Ideologie und anderes Szenematerial verbreitet.

Zahlen und Fakten



Diese Bedeutung wird bei einem Blick auf die Zahlen besonders deutlich:



Seit einem Tiefpunkt im Jahr 2001 nimmt die Anzahl der Konzerte stetig zu. 2005 steigerte sie sich im Vergleich zu 2004 um herausragende 40%.
Bei den meisten Konzerten 2005 gab es zwischen 100 und 300 Besucher. Lediglich 11 Konzerte konnten Teilnehmerzahlen von über 300 Menschen aufweisen. Das größte davon fand am 2. April im thüringischen Pößneck statt, im Anschluss an den Landesparteitag der NPD. Ungefähr 13 % der Konzerte wurden von der Polizei aufgelöst, wobei es nur vereinzelt zu Widerstand kam.
Als weiterer Grund für den Anstieg gilt, dass die Veranstalter mehr und mehr versuchen Verboten und Auflagen von vornherein durch entsprechende Planung aus dem Weg zu gehen. Zudem fanden viele Konzerte unter dem Deckmantel einer NPD-Veranstaltung statt oder es wurden zumindest NPD-Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.



Organisation der Konzerte



Die Konzerte werden meist von kleineren Gruppen oder Einzelpersonen organisiert, wobei man sehr konspirativ vorgeht. So werden häufig Veranstaltungsräume unter einem falschen Vorwand angemietet, beispielsweise einer Geburtstagsfeier oder Klassentreffen. Auch die Werbung für die Konzerte erfolgt meistens eher unbemerkbar. Gerade durch Mund-zu-Mund-Propaganda oder SMS werden die Konzerte beworben, was bei Ankündigung bekannter Bands meist auch ausreicht. Nur bei selteneren, groß angelegten Konzerten greift man auf Handzettel und rechtsextremistische „Info-Telefone“ zurück.



Straftaten auf Skinhead-Konzerten



Auf zahlreichen dieser Konzerte kommt es zu Straftaten, meist nach §§ 86, 86a StGB. Diese Propagandadelikte hängen häufig mit rechtsradikalen und nationalsozialistischen Parolen, Ausrufen und Grüßen zusammen. Zudem kommt es häufig zu Volksverhetzungen nach § 130 StGB.
Während die Hörer nach bestimmten rechtsextremen Liedern verlangen, stimmen sie mit den Bands einen Wechselgesang an, wobei die Besucher dann strafrechtlich relevante Passagen ergänzen. Zudem werden teilweise auch besonders brutale NS-Lieder, wie „Blut muss fließen“ von den Konzertteilnehmern gefordert.



Verhalten des Staates



Trotz der oft lediglich aus Mund-zu-Mund-Propaganda bestehenden Werbung erhält der Staat durch seine Organe des Verfassungsschutz und der Polizei in den meisten Fällen Kenntnis von den geplanten Konzerten. Soweit möglich wird dann mit dem Vermieter des Veranstaltungsortes ein Aufklärungsgespräch geführt, in dem ihm erklärt wird, dass es sich in Wahrheit um ein rechtsradikales Konzert handelt, was in seiner Lokalität abgehalten werden soll. Häufig werden daraufhin die Verträge für die Nutzung des Veranstaltungsraumes annulliert.
Außerdem wird direkt im Vorfeld der Veranstaltungen eine hohe Polizeipräsenz gezeigt. Durch Personenkontrollen sollen einerseits verbotene Gegenstände eingezogen werden, aber andererseits auch eine Präsenz gezeigt werden, die das Gewaltpotential schon im Keim erstickt. Falls es dann während des Konzertes zu Straftaten kommt, schreitet die Polizei augenblicklich ein und löst die Konzerte auf.



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